Entlastungsbetrag 2024 – Betrag, Nutzung und rückwirkende Auszahlung

Der Entlastungsbetrag ist ein Budget, das zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Dieses Budget wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern kann für Leistungen durch zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste eingesetzt werden. Der Name ergibt sich daraus, dass pflegende Angehörige bei der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen entlastet werden, indem sie zusätzliche Hilfe des Pflegedienstes nutzen.

Lux Familienpflege informiert:

Der Entlastungsbetrag unterstützt pflegebedürftige Personen in der häuslichen Pflege
✓ Die monatliche Zahlung beträgt 125 Euro, was bis zu 1.500 Euro pro Jahr entspricht
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse alle Leistungen ab
Unvollständig genutzte Leistungen können später oder rückwirkend beansprucht werden

Höhe nach Pflegegrad

125 Euro pro Monat stehen bei der Pflegekasse zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag bleibt in allen Pflegegraden gleich hoch. Es sind immer 125 Euro pro Monat, die auch angespart werden können und nicht zum Monatsende verfallen. Aber wie gesagt: das Geld wird nicht privat ausgezahlt, wie zum Beispiel das Pflegegeld. Es handelt sich somit um ein Sachleistungsbudget.

Finanzierbare Leistungen

Welche Leistungen möglich sind, ist nicht im Einzelnen festgelegt. Es geht um Alltagsunterstützung, und diese kann je nach Situation unterschiedlich sein. Viele nutzen den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst. Aber auch die Hilfe beim Einkaufen, Mobilitätshilfe, Begleitung zum Arzt können darüber abgerechnet werden, um einige Beispiele für die Seniorenbetreuung zu nennen. Körperpflege hingegen darf nur im Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Denn im Pflegerad 1 hat man ja nur die 125 Euro Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegesachleistungen, die für Körperpflege genutzt werden müssen.

  • null

    Tages- und Nachtpflege

    Die Kosten für Tages- und Nachtpflege können Sie über den Entlastungsbetrag abrechnen. Wenn die Pflegekasse die Kosten für die Tages- und Nachtpflege nicht voll übernimmt, hilft das bei der Finanzierung der teilstationären Pflege.

  • null

    Kurzzeitpflege

    Ab Pflegerad 2 können Kosten für die Kurzzeitpflege über ein Extrabudget für die Kurzzeitpflege abgerechnet werden. Das gibt es im Pflegegrad 1 nicht. Mit dem Entlastungsbetrag kann lediglich der Eigenanteil für Unterkunfts- und Verpflegungskosten bezahlt werden.

Antrag und Abrechnung

Wer einen Pflegegrad hat, muss die Leistungen für den Entlastungsbetrag nicht gesondert beantragen. Der Pflegebedürftige sucht sich einen zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst und beauftragt diesen mit Leistungen zur Alltagsunterstützung, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe. Entweder rechnen Sie direkt mit dem Pflegedienst ab und lassen sich die Kosten von Ihrer Pflegekasse erstatten. Oder Sie geben dem Pflegedienst mit einer Abtretungserklärung die Erlaubnis, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Beides ist möglich, und in der Regel bieten Pflegedienste den Service auch an, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Wichtig ist aber: Für das Budget ist und bleibt der Pflegeversicherte selbst verantwortlich. Der Pflegedienst bekommt in der Regel keine Auskunft über das vorhandene Budget, aus Datenschutzgründen.

Ambulante Pflege

Ab Pflegegrad 2 werden Leistungen der ambulanten Pflege wie zum Beispiel der Körperpflege über Pflegesachleistungen finanziert. Der Entlastungsbetrag ist hier eine gute Ergänzung für die Haushaltshilfe oder zusätzliche Betreuungsmaßnahmen. Mit den Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag zusammen ergibt sich so ein gutes Paket für die Pflege im eigenen Zuhause.

Umwandlungsanspruch

Sie können bis zu 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln. Dann haben Sie deutlich mehr Geld für die Alltagsunterstützung und Haushaltshilfe zur Verfügung.

Entlastungsbetrag: Höhe nach Pflegegrad

• Pflegegrad 1: 125 Euro
• Pflegegrad 2: 125 Euro
• Pflegegrad 3: 125 Euro
• Pflegegrad 4: 125 Euro
• Pflegegrad 5: 125 Euro

Abtretungserklärung

Die Abtretungserklärung eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen soll. Sonst müssten Sie in Vorleistung treten, die Rechnung des Pflegedienstes bezahlen und sich die Kosten durch Ihre Pflegekasse erstatten lassen.

Mit einer Abtretungserklärung entfällt dieser Aufwand, und viele Pflegekassen empfehlen auch, die Abtretungserklärung zu nutzen. Bei der Lux Familienpflege zum Beispiel wird beim Entlastungsbetrag jeweils monatlich eine Abtretungserklärung gegeben, die sich konkret auf die jeweils dokumentierten Leistungen bezieht. Das ist für die Kunden einfach und unbürokratisch.

Den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen

Wer die 125 Euro pro Monat nicht ausschöpft oder gar nicht nutzt, muss keine Sorge haben, dass das Geld verfällt. Sie können den Entlastungsbetrag über das Jahr hinweg auch ansparen. Die zum Jahresende vorhandenen Gelder werden automatisch ins Folgejahr übertragen. Bis Ende Juni des Folgejahres können die Gelder Vorjahres genutzt werden.

FAQ – Häufige Fragen zu Entlastungsleistungen

Ist Ihre Frage ist nicht dabei? Die Lux-Pflegeexperten stehen Ihnen Rede und Antwort ->>>

Sie müssen nichts beantragen. Ab Pflegegrad 1 haben Sie automatisch Anspruch auf die Nutzung des Entlastungsbetrages. Sie suchen sich einen zugelassenen Pflegedienst und beauftragen diesen mit Leistungen. Der Pflegedienst nennt Ihnen dabei einen festen Stundenpreis für seine Leistungen.

Nein, der Entlastungsbetrag bleibt bei 125 Euro im Monat. Diese Summe gilt in allen Pflegegraden.

Nein. Die Kosten für Essen auf Rädern können nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt werden.

Entlastungs- und Betreuungsleistungen werden von professionellen Betreuungs- und Pflegediensten erbracht. Die Nachbarschaftshilfe wird in einigen Bundesländern finanziell unterstützt, gerade im ländlichen Raum, wenn pflegebedürftige Personen dadurch regelmäßige, nachgewiesene Hilfe bekommen. Dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Nein, die Kosten für eine medizinische Fußpflege übernimmt die Krankenkasse.

Wenn es sich um einen ärztlich verschriebenen Krankentransport handelt, kann der Entlastungsbetrag dafür nicht genutzt werden. Hierbei kommt die Krankenkasse für die Kosten auf, sofern eine ärztliche Verschreibung vorhanden ist. Für den Fahrservice, den die Lux Familienpflege anbietet, kann der Entlastungsbetrag hingegen genutzt werden.

Nein. Es handelt sich um eine Sachleistung, die nicht privat ausgezahlt wird, anders als das Pflegegeld, das für die private Pflege ausgezahlt wird.

Das am Jahresende nicht verbrauchte Budget wird automatisch in das nächste Jahr übertragen und kann bis zum 30. Juni genutzt werden.

Ja. Viele pflegebedürftige Menschen nutzen den Entlastungsbetrag für eine hauswirtschaftliche Unterstützung durch einen Pflegedienst.

Ja, jährlich beträgt das angesparte Budget bis zu 1.500 Euro.

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Dieser Betrag ist in allen Pflegegraden gleich, steigt also nicht mit einem höheren Pflegegrad.

Grundlage ist das Vorhandensein eines Pflegegrades. Ob jemand alleinerziehend ist oder nicht, hat damit nichts zu tun.

Gar nicht. Der Entlastungsbetrag ist automatisch vorhanden, sobald ein Pflegegrad genehmigt wurde.