Pflegegeld

Eine pflegebedürftige Person hat einen Anspruch auf Pflegegeld, sobald offiziell ein Pflegegrad anerkannt wurde und der Antragsteller als pflegebedürftig von seiner Pflegeversicherung anerkannt wurde.

Pflegegeld erhält die Person dann, wenn die häusliche Pflege zum Beispiel von Familienangehörigen oder Nachbarn durchgeführt wird. Wenn das der Fall ist, bekommt der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto überwiesen und kann frei entscheiden wie das Geld ausgegeben wird.

Pflegegeld nach Pflegegrad:

in Pflegegrad 2: 332 Euro

in Pflegegrad 3: 573 Euro

in Pflegegrad 4: 765 Euro

in Pflegegrad 5: 947 Euro

Wenn die private häusliche Pflege von Pflegediensten wie der Lux Familienpflege durchgeführt wird, gewährt die Pflegekasse für die Einsätze des Pflegedienstes Pflegesachleistungen. In diesem Fall wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen des ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.