Kombination von Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag

Sie stellen fest, dass die 125 Euro Entlastungsbetrag viel zu wenig sind? Sie bräuchten eigentlich noch eine wöchentliche Einkaufshilfe und eine Begleitung zu Arztterminen?

Ihre pflegenden Angehörigen haben nicht genug Zeit, um sich wöchentlich um Ihren Haushalt mit zu kümmern?

Dann hilft es, Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umzuwandeln. Einfach und unbürokratisch. Wir unterstützen Sie darin gern. Bis zu 40 % der Pflegesachleistung kann monatlich in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden. Wer also Pflegeleistungen eines Pflegedienstes nicht oder nur in geringem Umfang benötigt, hat auf diesem Weg deutlich mehr Budget als 125 Euro pro Monat für die Alltagsunterstützung zur Verfügung.

Für Haushaltshilfe, Spaziergänge mit Begleitung, Einkaufshilfen, Fensterreinigung und viele andere Möglichkeiten. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern darin, wie Sie diese Leistungen kombinieren können. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung gegenüber Ihrer Pflegekasse.

 

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistungen 40% Umwandlung
1 0,00 € oder 0,00 € 0,00 €
2 316,00 € oder 724,00 € 289,60 €
3 545,00 € oder 1.363,00 € 545,20 €
4 728,00 € oder 1.693,00 € 677,20 €
5 901,00 € oder 2.095,00 € 838,00 €