Leistungen der Pflegeversicherung optimal nutzen

Viele Leistungen in der Pflegeversicherung können sinnvoll kombiniert werden. Damit die Senioren und ihre Angehörigen eine optimale Pflege und Alltagsunterstützung bekommen.

Diese Leistungen können Sie in der häuslichen Pflege beantragen:

Pflegesachleistung

Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird, spricht man von Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen werden von Pflegediensten für Grund- und Behandlungspflege genutzt. Im Angebot sind aber auch Hilfen im Haushalt und die häusliche Betreuung. Eine stundenweise Haushaltshilfe, die wir – anders als klassische Pflegedienste – anbieten, kann hingegen besser über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Pflegebedürftige können Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich

in Pflegegrad 2: 724 Euro
in Pflegegrad 3: 1.363 Euro
in Pflegegrad 4: 1.693 Euro
in Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. In der Praxis zeigt sich, dass viele Pflegedienste keine stundenweise Betreuung und Alltagsunterstützung anbieten. Das zeigen die Erfahrungen unserer Kunden, die sich an uns wenden, nachdem sie reihenweise Absagen von Pflegediensten bekommen haben.

Deshalb ist es gut, dass es uns gibt. Wir helfen den Menschen im eigenen Haushalt und können dafür den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sonst könnten viele Menschen nicht mehr allein zuhause leben, trotz ambulanter Pflege. Was umfasst die Alltagsunterstützung, die wir anbieten? Die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, Kommunikation, soziale Kontakte, eine Hilfe bei der Gestaltung des Alltags zu Hause und Haushaltshilfe. Dafür können Sie die 125 Euro sinnvoll einsetzen.

Pflegegeld

Pflegegeld erhält man, wenn zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn die häusliche Pflege durchführen. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar

in Pflegegrad 2: 316 Euro
in Pflegegrad 3: 545 Euro
in Pflegegrad 4: 728 Euro
in Pflegegrad 5: 901 Euro
Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.

Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld

Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann er zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.

Kombination von Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag

Sie stellen fest, dass die 125 Euro Entlastungsbetrag viel zu wenig sind? Sie bräuchten eigentlich noch eine wöchentliche Einkaufshilfe und eine Begleitung zu Arztterminen? Ihre pflegenden Angehörigen haben nicht genug Zeit, um sich wöchentlich um Ihren Haushalt mit zu kümmern? Dann hilft es, Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umzuwandeln. Einfach und unbürokratisch.

Wir unterstützen Sie darin gern. Bis zu 40 % der Pflegesachleistung kann monatlich in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden. Wer also Pflegeleistungen eines Pflegedienstes nicht oder nur in geringem Umfang benötigt, hat auf diesem Weg deutlich mehr Budget als 125 Euro pro Monat für die Alltagsunterstützung zur Verfügung.

Für Haushaltshilfe, Spaziergänge mit Begleitung, Einkaufshilfen, Fensterreinigung und viele andere Möglichkeiten. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern darin, wie Sie diese Leistungen kombinieren können. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung gegenüber Ihrer Pflegekasse.