Verhinderungspflege-
Antrag & Höhe der Leistung

Die Lux-Familienpflege bietet Unterstützung in Fällen von Pflegeengpässen, vorausgesetzt, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Auch Pflegebedürftige, die ihre Pflege gemeinsam durch einen Pflegedienst und private Pflege organisieren, haben Anspruch auf Verhinderungspflege.

Lux Familienpflege informiert:

Damit Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, muss eine Pflegeperson offiziell registriert sein. Normalerweise wird diese Person während der Erstbegutachtung festgelegt. Es ist jedoch möglich, sie im Nachhinein zu ändern oder zu ergänzen.

Definition

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist ein Budget, das zur Pflege und Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Wie beim Entlastungsbetrag geht es auch hier darum, pflegende Angehörige zu entlasten. Die Verhinderungspflege kann auch privaten Personen ausgezahlt werden, wenn diese den Pflegebedürftigen im Alltag unterstützen.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst mit Leistungen der Verhinderungspflege zu beauftragen. Das hängt von der jeweiligen individuellen Lebenssituation ab. Die Verhinderungspflege kann stundenweise zur Entlastung pflegender Angehöriger genutzt werden, oder für mehrere Tage oder Wochen aufgrund eines Urlaubs oder einer Krankheit der Pflegeperson.

Leistungsarten bei der Verhinderungspflege

Das Jahresbudget der Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro. Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen genutzt werden. Wenn ein pflegender Angehöriger regelmäßige Termine zum Beispiel für zwei bis drei Stunden pro Woche hat, kann er ersatzweise jemanden stundenweise mit der Betreuung und Pflege beauftragen.

Je nach Situation des pflegebedürftigen Menschen bietet sich dann ein professioneller Pflegedienst an, oder eine private Person übernimmt die Ersatzpflege. Bis zu sechs Wochen bzw. 42 Tage sind als Verhinderungspflege möglich, wenn die Verhinderungspflege wochenweise genutzt werden soll. Wer die Verhinderungspflege stundenweise nutzt, ist flexibler und nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Allerdings darf der Zeitraum der stundenweisen Ersatzpflege dann nicht mehr als acht Stunden am Stück betragen.

Leistungen der Verhinderungspflege

Die Gründe sind nicht im Einzelnen festgelegt. Es können Freizeitbeschäftigungen der Pflegeperson sein, aber auch Arztbesuche, berufliche Termine oder Fortbildungen. Auch die hauswirtschaftliche Unterstützung kann als Leistung über die Verhinderungspflege erbracht und mit der Pflegekasse abgerechnet werden, ebenso die Körperpflege oder Hilfe beim Einkaufen und der Ernährung. Die Behandlungspflege hingegen ist kein Teil der Verhinderungspflege, also zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten oder die Wundversorgung. Diese Leistungen müssen von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Grundlage dafür ist eine ärztliche Verordnung, die mit der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse abgerechnet wird.

Voraussetzungen zur Nutzung der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2. Wenn die Ersatzpflege von einer privaten Person geleistet wird, muss diese als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein. Das können Nachbarn, Freunde oder Verwandte sein. Wenn ein Pflegedienst die Verhinderungspflege erbringt, handelt es sich um professionelle Betreuungskräfte.

Verhinderungspflege beantragen

Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. Hierzu gibt es bei jeder Pflegekasse entsprechende Formulare. Bei der Beantragung muss man angeben, ob die Verhinderungspflege stundenweise genutzt werden soll. Auch kann man ankreuzen, dass die Kurzzeitpflege anteilig genutzt werden soll. Dann erhöht sich der Jahresbetrag auf 2418 Euro.

Kosten der Verhinderungspflege abrechnen

Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Privaten Personen wird das Geld überwiesen, wenn sie die Ausgaben nachweisen können. Es wird ein Stundenlohn angegeben, der im Prinzip von der privaten Person selbst festgelegt wird. Pflegedienste legen einen Stundenpreis fest, der mit der Pflegekasse abgerechnet wird.

Höhe der Leistungen

1.612 Euro beträgt das jährliche Budget der Verhinderungspflege, das für einen Pflegedienst eingesetzt werden kann. Bei privaten Personen gibt es bis zu 1.612 Euro nur, wenn die Ersatzperson mit dem Pflegebedürftigen nicht verwandt oder verschwägert ist und mit ihm nicht zusammenlebt. Dennoch können auch nahe Verwandte und Personen aus demselben Haushalt die Verhinderungspflege erbringen. Dann wird nur der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes ausgezahlt. Nahe Verwandte sind Eltern, Kinder oder Geschwister, alle Personen, die Angehörige zweiten Grades sind.

FAQ – Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Ist Ihre Frage ist nicht dabei? Die Lux-Pflegeexperten stehen Ihnen Rede und Antwort ->>>

Ab Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Entweder stundenweise, tageweise oder wochenweise. Voraussetzung ist, dass eine Pflegeperson eingetragen ist und der Pflegegrad seit sechs Monaten genehmigt ist.

Die Verhinderungspflege gilt immer für das jeweilige Jahr und muss jährlich neu beantragt werden.

Es handelt sich um ein Jahresbudget, das nicht monatsweise berechnet wird. Deshalb kann die Verhinderungspflege zum Jahresbeginn beantragt werden; sie kann aber im Laufe des Jahres auch angespart werden. Was nicht verbraucht wurde, verfällt allerdings mit Ablauf des Jahres.

Ja. Es gibt zwar einige Pflegekassen, die auf eine jährliche neue Beantragung im Sinne der Entbürokratisierung verzichten. Im Prinzip ist aber jährlich ein Antrag notwendig. Das ist nicht aufwändig. Sie können einfach bei Ihrer Pflegekasse anrufen, sich einen Antrag zuschicken lassen, diesen ausfüllen und wieder absenden. Mehr ist nicht notwendig.

Beispiele sind Haushaltshilfe, Fensterreinigung, Körperpflege, Hilfe beim Einkaufen, Mobilitätshilfe, Begleitung zum Arzt, Betreuung, Unterhaltungen führen.

Ja, das ist jederzeit mit der stundenweisen Verhinderungspflege möglich.

Ja, das ist jederzeit möglich, um zum Beispiel den Fahrservice der Lux Familienpflege zu nutzen.

Die pflegebedürftige Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben. Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegeperson muss ausfallen oder stundenweise eine Ersatzpflege benötigen. Der Pflegegrad muss vor der erstmaligen Beantragung der Verhinderungspflege sechs Monate bestehen.

Soweit der Leistungsanspruch auf die Kurzzeitpflege noch nicht aufgebraucht ist, kann dieser für die Verhinderungspflege beansprucht werden.

Ja, bei der stundenweise Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ohne Abstriche gezahlt. Bei einer tageweisen oder wochenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in halber Höhe, also in Höhe von 50 Prozent weitergewährt.

Der Leistungsanspruch auf die Verhinderungspflege beträgt 1.612,00 Euro pro Jahr. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Leistungsbetrag aus der Kurzzeitpflege in Höhe von 806,00 Euro übertragen wird. Damit kann die Verhinderungspflege auf 2.418,00 Euro erhöht werden.