Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können

Sie brauchen einen Dienstleister, der bei der Pflegekasse zugelassen ist.
Die Pflegekasse finanziert Haushaltshilfe für pflegebedürftige Menschen. Eine freundliche, zuvorkommende Mitarbeiterin von uns kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause und hilft Ihnen im Haushalt.

Sie kann mit Ihnen und für Sie einkaufen gehen, in der Wohnung sauber machen und Sie im Alltag unterstützen. Diese Haushaltshilfe können Sie problemlos über den Entlastungsbetrag abrechnen, wenn Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben. Das ist eine wirklich gute Sache, weil sie hilft, dass ältere Menschen möglichst lange und selbstbestimmt zuhause leben können. Und die Angehörigen werden zusätzlich entlastet.

Wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen wollen, müssen Sie keinen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Entlastungsbetrag ist dort als Budget vorhanden und kann jederzeit genutzt werden. Aber aufgepasst: Nicht jeder Dienstleister für die Haushaltshilfe ist bei der Pflegekasse zugelassen. Im Gegenteil. Achten Sie darauf, dass Sie ein zugelassenes Unternehmen für die Seniorenbetreuung finden. Sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Wir sind ein führender Berliner Betreuungsdienst für die Alltagsunterstützung und Haushaltshilfe. Als bewährter und anerkannter Partner aller Pflegekassen können wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Das spart Ihnen Zeit und Mühe. Und es kostet Sie nichts extra.

Anders als Pflegedienste wiederum kommen wir stundenweise zu Ihnen nachhause. Wir kommen pünktlich zu den verabredeten Zeiten und erledigen in Ruhe alles für Sie. Bei uns haben Sie eine Bezugsperson, die für Sie da ist.